ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  • 1 Vertragsschluss
  1. Alle Angebote der höchstmass staff GmbH sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich die Verbindlichkeit erklärt wird.
  2. Sofern die Bestellung des Kunden ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist die höchstmass staff GmbH berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von einer Woche anzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Dauer von einer Woche an das Angebot gebunden.
  3. Sollte das Angebot unter Änderungen und Ergänzungen angenommen werden, stellt dies ein neues Angebot der höchstmass staff GmbH dar, an welches diese wiederum eine Woche gebunden ist, gerechnet ab dem Datum des Zugangs beim Auftraggeber.
  • 2 Vertragsgegenstand
  1. Die Leistungen der höchstmass staff GmbH liegen in der Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen.
  2. Der Umfang der vertraglichen Verpflichtungen entspricht dem Inhalt des letzten Angebots der höchstmass staff GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs müssen schriftlich vereinbart werden.
  3. Die höchstmass staff GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen der Leistungen Dritter zu bedienen. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der höchstmass staff GmbH zustande, nicht jedoch mit den von der höchstmass staff GmbH beauftragten Dritten.
  • 3 Vergütung
  1. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung ist in Raten zu zahlen. Die erste Rate in Höhe von 40 % der vereinbarten Gesamtvergütung ist 14 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Die zweite Rate in Höhe von 30% der vereinbarten Gesamtvergütung ist zu Beginn der Veranstaltung fällig. Die Endabrechnung, wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt. Der dort ausgewiesene Betrag wird 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  3. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
  4. Gegen Ansprüche der höchstmass staff GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
  • 4 Stornobedingungen

Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, ohne dass die höchstmass staff GmbH dies zu vertreten hat, schuldet der Kunde abweichend von den Regelungen des § 649 BGB eine Pauschale in Höhe von mindestens 10 % der vereinbarten Vergütung.

Der nach vorstehendem Absatz 1 zu zahlende prozentuale Anteil der vereinbarten Vergütung erhöht sich abhängig von dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung wie folgt:

  • bei Zugang der Kündigung innerhalb von 12 Wochen bis spätestens 8 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zusätzlich 15 % (insgesamt 25%)
  • bei Zugang der Kündigung innerhalb von 8 Wochen bis spätestens 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zusätzlich 40 % (insgesamt 50%)
  • bei Zugang der Kündigung innerhalb von 4 Wochen bis spätestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung zusätzlich 65 % (insgesamt 75 %)
  • bei Zugang der Kündigung innerhalb von 2 Wochen bis zum Veranstaltungstag zusätzlich 90 % (insgesamt 100 %).

Die Berechnung der vorgenannten Fristen erfolgt nach den Vorschriften des BGB.

Dem Kunden bleibt stets – auch wenn die höchstmass staff GmbH lediglich die Mindesthöhe nach Absatz 1 geltend macht- der Nachweis gestattet, dass der höchstmass staff GmbH nach § 649 BGB wegen Anrechnung höherer ersparter Aufwendungen, anderweitiger Verwendung seiner Arbeitskraft oder böswillig unterlassenem Verdienst keine oder eine geringere Vergütung als die in vorstehenden Absätzen 1 und 2 geregelte zusteht.

  • 5 Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass allein er im Außenverhältnis als verantwortlicher Veranstalter auftritt. Er verpflichtet sich, zur Vermeidung einer Rechtsscheinhaftung der höchstmass staff GmbH eine namentliche Nennung der höchstmass staff GmbH auf Druckerzeugnissen, Schildern, Websites oder sonstigen Medien sowie durch Äußerungen oder Mitteilungen gegenüber Dritten zu unterlassen.
  2. Sollte die höchstmass staff GmbH von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die höchstmass staff GmbH von allen hieraus resultierenden Ansprüchen und Kosten frei.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, als Veranstalter alle öffentlich- rechtlichen Abgaben und Gebühren zu entrichten, insbesondere die GEMA Gebühren. Er ist ebenso verpflichtet, die notwendigen Anmeldungen durchzuführen.
  4. Der Kunde hat alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung notwendigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und in erforderlichem Umfang durchzuführen.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, der höchstmass staff GmbH auf deren Verlangen den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.
  • 6 Rücktrittsrecht
  1. Die höchstmass staff GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine Pflichten nach § 5 nicht erfüllt.
  2. Die höchstmass staff GmbH wird durch Setzung einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist den Kunden zur Erfüllung der vorgenannten Pflichten anhalten. Im Falle des fruchtlosen Verstreichens der Nachfrist wird die höchstmass staff GmbH unverzüglich den Rücktritt in Textform erklären.
  3. Der höchstmass staff GmbH steht dann eine Vergütung nach Maßgabe des § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. An die Stelle der Erklärung der Kündigung tritt Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung.
  • 7 Gewährleistung
  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden ist jedoch, dass er etwaige Mängel unverzüglich gegenüber der höchstmass staff GmbH anzeigt. Unterbleibt diese Anzeige, ist der Kunde mit den Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.
  3. Die Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Leistungen geltend gemacht werden.
  • 8 Urheberrecht
  1. Dem Kunden wird grundsätzlich ein umfassendes Nutzungs- und Verwertungsrecht hinsichtlich aller gestalterischen Arbeiten, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen gewährt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.
  3. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht jedoch unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche der höchstmass staff GmbH aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  • 9 Geheimhaltung
  1. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich.
  2. Die höchstmass staff GmbH verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.
  • 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Mainz. Dies gilt nur, sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.